Schwerin • Zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten stellt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns (MV) für den Bereich des Sports 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes für Härtefälle in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport, teilte Sportministerin Stefanie Drese im Anschluss an die auswärtige Sitzung der Landesregierung in Anklam mit, die bereits am 14. März 2023 stattgefunden hatte.
„Sobald der Finanzausschuss des Landtages der Förderung zugestimmt hat, erfolgt die Endabstimmung mit dem Landessportbund, sodass noch im März mit den Antragstellungen begonnen werden kann“, sagte Drese. Anträge können gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände des Landes beim Landessportbund (LSB) stellen.
„Mit den finanziellen Hilfen wollen wir existenzgefährdende Härten für Sportvereine und Sportverbände verhindern. Sie sollen finanziell entlastet werden, um den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb auch in der Energiekrise weiter absichern zu können“, betonte Drese.
Die Hilfen werden in Form einer Billigkeitsleistung nach § 53 Landeshaushaltsordnung gewährt. Grundlage ist die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich gestiegener Energiekosten für Sportvereine und Sportverbände aus dem Härtefallfonds MV“.
Ministerin Drese verdeutlichte, dass Energiekosten für Strom, Gas und Fernwärme berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der anerkennungsfähigen Mehrkosten werden die Energieverbrauchsmengen sowie die daraus resultierenden Kosten des Jahres 2019 zu Grunde gelegt. Der Förderanteil des Landes beträgt bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Mehrkosten.
Antragsberechtigt sind die rund 1.900 im LSB organisierten Sportvereine und -verbände sowie auch der LSB im Bedarfsfall selbst. Sie müssen Eigentümer einer Sportanlage sein bzw. dem Eigentum gleichstehende Rechte an einer Sportanlage besitzen, eine solche im Rahmen eines schuldrechtlichen Vertrages, der die eigenständige Finanzierung der energetischen Betriebskosten beinhaltet, nutzen oder Eigentümer einer für die Aufgaben einer Geschäftsstelle genutzten Immobilie sein.
Drese: „Die Antragstellung ist für Sportvereine und Sportverbände unkompliziert. Ich bin dem LSB sehr dankbar, dass er die Umsetzung der Fördermaßnahmen übernimmt.“
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